Seit dem Jahr 2000 ist Krakow staatlich anerkannter Luftkurort. Sie ist Sitz des Amtes Krakow am See, dem vier weitere Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3422 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18292
Vorwahl
038457
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
2. Bürgeramt Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
3. Ordnungsamt Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
Gemeinde Krakow am See – Öffnungszeiten
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Die Stadt Krakow am See plant die 13. Änderung zum Flächennutzungsplan, um Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitzustellen. Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtgebietes, nordöstlich der Ortslage Klein Grabow, und umfasst etwa 43 ha. Der Bebauungsplan Nr. 52 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Klein Grabow" wird im Parallelverfahren aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Plans fand vom 27.05.2024 bis 28.06.2024 statt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.